Die Erstuntersuchung mit Feststellung der Schwangerschaft sollte so bald wie möglich nach Ausbleiben der Regelblutung und positivem Schwangerschaftstest stattfinden. Dabei werden erfasst

  • die Familiengeschichte (Anamnese)
  • die Eigenanamnese
  • die Schwangerschaftsanamnese
  • die Arbeits- und Sozialanamnese
  • das Körpergewicht der Schwangeren
  • der Blutdruck
  • Urinwerte (Eiweißgehalt, Zucker oder Sediment; ggf. Bakterien)
  • Hämoglobingehalt
  • evtl. Anzahl der Erythrozyten (je nach Hämoglobingehalt)
  • Bestimmung der Blutgruppen und des Rhesusfaktors, Antikörpersuchtest (ggf. Bestimmung der Spezifität und des Titers)

Die folgenden Untersuchungen finden bis zur 32. SSW alle 4 Wochen statt. Danach wird der Rhythmus auf einen 2-wöchigen Abstand verkürzt. Insgesamt ergeben sich dadurch 10 bis 12 Termine. Es werden dabei jeweils folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Gewichtsmessung
  • Blutdruckmessung
  • Untersuchung des Urins auf Eiweiß- und Zuckergehalt, Sediment und ggf. Bakterien
  • Bestimmung des Hämoglobingehaltes, Bestimmung der Erythrozyten, wenn der Hämoglobingehalt < 10,2 ist.
  • Feststellung des Höhenstandes des Gebärmutterfundus
  • Kontrolle der Herztöne des Kindes
  • Feststellung der Lage des Kindes

Im Verlauf der Schwangerschaft sind drei große Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Die erste findet zwischen dem Beginn der 9. und dem Ende der 12. SSW statt. Die zweite Untersuchung zwischen der 19. und der 22. SSW und die dritte zwischen der 29. und der 32. SSW.  Dieses Ultraschallscreening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel, der genauen Bestimmung des Kindsalters, der Kontrolle der Kindsentwicklung, der Suche nach auffälligen Merkmalen des Kindes und dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften.

In der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche wird ein erneuter Antikörpersuchtest durchgeführt. Werden bei rhesusnegativen Schwangeren keine Antikörper festgestellt, erhalten diese eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin, um das Kind sicher vor einem Immunangriff durch das mütterliche Blut zu schützen. (Dokumentation im Mutterpass).

In den Mutterschaftsrichtlinien sind auch Untersuchungen und Beratungen von Wöchnerinnen mit eingeschlossen. Ebenso die Verordnung von Medikamenten, Verbands- und Heilmitteln, die Ausstellung von Bescheinigungen sowie des Mutterpasses.

Neben den Untersuchungen nach den Mutterschutzrichtlinien gibt es eine Reihe von sinnvollen ergänzenden Untersuchungen sowie Wunschleistungen im Rahmen der IGEL-Angebote. Dazu gehören z.B.

  • Toxoplasmose-Test
  • Ersttrimesterscreening (NT-Messung )
  • Double-Test
  • Triple-Test
  • Zusätzlicher Wunsch-Ultraschall
  • 3D/4D Sonografie mit Bild-/Videomaterial
  • Diabetes-Test 24.-28.SSW
  • Streptokokkentest 4 Wochen vor Termin
  • Varizellen (bei Kontakt mit Varizellen)
  • Zytomegalie-Test

Toxoplasmose

Toxoplasmose ist eine Infektion, die durch Toxoplasma gondii hervorgerufen wird. Hauptinfektionsquellen sind Katzen und infiziertes rohes Fleisch. Bei Erstinfektionen in der Schwangerschaft ist zu 50% eine Infektion des Feten mit Folgeschädigungen zu erwarten. Frühinfektionen im ersten Drittel der Schwangerschaft können zum Abort oder kindlichen Schädigungen besonders in nicht regenerationsfähigen Organen wie Gehirn und Retina führen. Bei Erkrankungen in der späteren Schwangerschaft ist zwar mit einer höheren Infektionsrate, aber geringeren Schäden zu rechnen. Eine Therapie mit Antibiotika ist möglich.

Erst-Trimesterscreening (11. – 14. SSW)

Die gegenwärtig beste Methode, das individuelle Risiko bezüglich eines Down-Syndromszu ermitteln, ist eine Kombination aus Ultraschalluntersuchung und Blutuntersuchung der Schwangeren im ersten Schwangerschaftsdrittel.

NT Messung

Die Messung der Nackenfalte (NT=Nackentransparenz/Flüssigkeitsansammlung im Bereich des Nackens des Kindes) erfolgt ca. in der 11.-14. SSW. Eine verbreiterte Nackenfalte/Nackenödem kann ein Hinweis für das Vorliegen eines Down-Syndroms sein. Mit NT-Messung+Hormonbestimmung (freies ß-HCG und PAPP-A) kann ein Down-Syndrom zu 90% ausgeschlossen werden.

Sicher kann eine Chromosomenstörung nur durch invasive Diagnostik, z.B. durch Fruchtwasserpunktion ausgeschlossen werden.

Zweit-Trimesterscreening (SSW 14+0 bis 18+6)


Double-Test

Eine zur Zeit häufig diskutierte Meinung ist, dass freies Östriol als Marker keinen zusätzlichen Gewinn an Sensitivität und Spezifizität bringt. Daher bieten wir auch den Double-Test mit AFP- und HCG-Bestimmung an. Die AFP-Bestimmung im 2. Trimenon ist zum Nachweis von Neuralrohr- und Bauchwanddefekten geeignet.


Triple-Test

Beim Triple-Test werden drei Paramteter bestimmt, AFP, freies Östriol und HCG. Mit zunehmender Schwangerschaft ändern sich die Werte im mütterlichen Blut. AFP und Östriol nehmen im 2. Schwangerschaftsdrittel zu, HCG nimmt ab. Für jede Schwangerschaftswoche braucht man deshalb einen Referenzwert, der aus Untersuchungen von normalen Schwangerschaften als Median ermittelt wird.

Sowohl für das Erst-Trimesterscreening als auch für das Zweit-Trimesterscrening gilt, dass ein unauffälliges Ergebnis eine Trisomie sehr unwahrscheinlich macht, sie aber nicht definitiv ausschließt. Ein auffälliges Ergebnis sollte Anlass für eine weitergehende Abklärung durch Fruchtwasseruntersuchung sein.

Wunschultraschall und 3D/4D-Ultraschall

Zusätzlich zu den gesetzlichen Kontrollen kann die Schwangere im Rahmen der IGEL>-Leistungen weitere sonografische Untersuchungen in Anspruch nehmen. Ein besonderes Erlebnis ist dabei die Betrachtung des Kindes mittels 3D/4D-Ultraschall.

Bei 3D/4D-Ultraschall werden Bewegungsabläufe des Kindes nahezu in fotorealistischer Weise in Echtzeit dargestellt und auf Wunsch festgehalten. Sie können verfolgen, wie Ihr Kind Daumen lutscht – alles natürlich vollkommen risikolos für Sie und Ihr Kind. Sie erhalten dann das alles auf CD oder USB.

B-Streptokokken-Test

Ca. 4 Wochen vor der Entbindung ist die Abnahme eines Vaginalabstriches zum Ausschluss einer Infektion mit Streptokokken der Gruppe B erforderlich. Die Infektion mit Streptokokken B ist außerhalb der Schwangerschaft nicht behandlungsbedürftig, kann aber während der Geburt das Kind infizieren und dann unter Umständen zu für das Kind lebensbedrohlichen, sehr rasch verlaufenden Infektionen führen. Werden bei einer Schwangeren Streptokokken-B nachgewiesen, so wird eine Antibiotische Behandlung unter der Entbindung empfohlen. Damit können die meisten Infektionen beim Kind verhindert werden.  Die Untersuchung auf Streptokokken-B wird von den Krankenkassen nicht erstattet.

Varizellen (Windpocken)

Eine Infektion mit Varizellen in der Schwangerschaft ist äußerst selten, da 90-95% der Erwachsenen immun sind. Die Infektion mit Varizellen führt bei Erstinfektion in der Schwangerschaft meist oft zu einem schweren Verlauf, evtl. mit Komplikationen. In seltenen Fällen kann es zu Abort, Früh- oder Totgeburt bzw. zum kongenitalen Varizellensyndrom führen. Gefährlich sind außerdem die postnatalen Varizellen des Neugeborenen bei Infektionen der Mutter kurz vor dem Entbindungstermin.

Diabetes-Test – Ausschluss Schwangerschaftsdiabetes

Etwa bei jeder zwanzigsten Schwangeren kann es ab der 24. SSW zur Stoffwechselstörung mit Anstieg des Blutzuckerspiegels, dem sogenannten Schwangerschaftsdiabetes kommen. Mögliche Folgen für das Kind können sein:

  • Höheres Risiko für eine Pfropfpräeklampsie (30%)
  • erhöhte Anfälligkeit für Harnwegsinfekte und Scheideninfektionen
  • erhöhte Gefahr der Plazentainsuffizienz mit Mangelversorgung des Kindes; 3-fach höhere Frühsterblichkeit, auch intrauteriner Fruchttod
  • häufiger makrosome Kinder (über 4500kg); deshalb vermehrte Geburtskomplikationen
  • trotz großer Kinder unreife Leber und Lunge; mit erhöhter Gefahr der Neugeborenengelbsucht und häufiger Atemnotsyndrom
  • postpartale Hypoglykämie (Unterzuckerung)
  • häufiger Missbildungen

Besonders achtsam sollten Sie sein, wenn Sie

  • Spät Gebärende oder übergewichtig sind
  • In einer früheren Schwangerschaft Diabetes hatten
  • Schon ein übergewichtiges Kind  über 4kg zur Welt brachten
  • Von einem familiären Risiko für Zuckerkrankheit wissen

Dennoch bietet ein Schwangerschaftsdiabetes heutzutage keinen Anlass mehr zur Sorge, wenn er rechtzeitig erkannt wird.

Die beste Früherkennung gewährt der Zuckerbelastungstest im letzten Schwangerschaftsdrittel, ab der 24.SSW. Sie kommen morgens nüchtern in die Praxis, trinken dann eine Glukoselösung und wir messen in bestimmten Abständen, wie Ihr Körper den Blutzucker abbaut.

Im Falle des positiven Nachweises sorgen wir mit einer Diät oder Medikamenten dafür, dass Ihr Baby mit nur minimalem Risiko zur Welt kommt.

Cytomegalie

Cytomegalie ist eine Erkrankung, die durch das Humane-Zytomegalie-Virus (HZMV), auch Humanes-Cytomegalie-Virus (HCMV) oder Humanes-Herpes-Virus 5 (HHV 5) genannt, ausgelöst wird. Das Virus gehört zur Familie der Herpesviridae. Es bleibt nach einer Infektion lebenslang in den menschlichen Zellen. Selbst nach Beendigung der Erkrankung kann es noch wochenlang mit Speichel und Urin ausgeschieden werden.

Ist das Humane-Zytomegalie-Virus für gesunde Erwachsene in der Regel harmlos, so stellt sich das Virus in der Schwangerschaft als besonders gefährlich dar und es kann für ungeborene Kinder sogar lebensgefährlich sein.

Die Infektion mit dem Zytomegalie-Virus (CMV) ist die häufigste Infektion, die während der Schwangerschaft von der Mutter auf den Fötus übertragen wird. Etwa 0,3 – 1 % aller Schwangeren infizieren sich mit dem Virus, und bei 40 % wird die Infektion auf das ungeborene Kind übertragen. Kommt es während des ersten oder zweiten Drittels der Schwangerschaft zu einer Infektion, so kann sie zu Fehlbildungen beim Kind führen. Besonders häufig treten diese am Herz-Kreislauf-System, Magen-Darm-Trakt, Skelett und den Muskeln auf. Daneben wurden Vergrößerung der Leber und der Milz, Petechien, ein Mikrozephalus, intrazerebrale Verkalkungen und  Entzündung der Aderhaut   und der Netzhaut  beobachtet. Als Folge sterben allein in Deutschland jährlich etwa 60 Kinder, und mehr als 1000 werden mit CMV-bedingten Behinderungen geboren. Das Spektrum der Behinderungen reicht von schweren geistigen Retardierungen   bis hin zu Hörstörungen. Die Letalität beträgt 12 bis 30%. 9 von 10 überlebenden Kindern weisen Spätfolgen auf.

Für die Mutter ist die CMV-Infektion meist harmlos. Sie verläuft wie eine milde Grippe und wird daher oft nicht erkannt.

Beim Neugeborenen treten oft erst Wochen oder Monate nach der Geburt Symptome einer Zytomegalie-Infektion auf, bei Kleinkindern teilweise erst Jahre später als sogenanntes Zytomegalie-Virus-Syndrom. Dann kann es zu neurologischen Ausfällen wie frühkindlichem Hirnschaden, Entwicklungsverzögerungen und Innenohrschwerhörigkeit, weiterhin Gelbsucht, Einblutungen in die Haut durch eine Schädigung der Gefäßwände, Störungen der Blutgerinnung und zu Vergrößerungen von Milz und Leber kommen.


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